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AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fa. Dipl.-Informatiker
Sven Dennis Weber, Bahnhofstr.98, 35440 Linden

§ 1 Allgemeines

a) Für alle Lieferungen, Leistungen und Verträge der Fa. SDW-Electronics gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind.

b) Entgegenstehenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

c) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss

a) Verträge kommen erst dann zustande, wenn diese schriftlich von der Fa. SDW-Electronics bestätigt wurden oder durch Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden.

b) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten, dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.

§ 3 Lieferung, Preise und Zahlung

a) Verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine oder Liefer- und Leistungsfristen sind schriftlich anzugeben. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, Hierzu zählen Streik, Aussperrung, behördliche Eigriffe, Brand, Krieg, Energieausfall, Mangel an geschulten Arbeitskräften, sowohl im Betrieb der Fa. SDW-Electronics als auch in Betrieben der Vorlieferanten und Zulieferer, sind auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und -terminen nicht von der Fa. SDW-Electronics zu vertreten.

Lieferungs- und Leistungstermine verlängern sich um die Dauer der vorstehend genannten Leistungs- und Lieferstörungen.

b) Fa. SDW-Electronics ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

c) Preise und Vergütungen gelten, wenn nicht anders vermerkt, netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Fa. SDW-Electronics behält sich das Recht vor, bei vereinbarten Lieferzeiten von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen.

d) Rechnungen der Fa. SDW-Electronics sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

e) Aufrechnung gegen Forderungen der Fa. SDW-Electronics ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus dem gleichen Geschäftsverhältnis

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die von der Fa. SDW-Electronics gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher aus dem gegenständlichen Vertrag sich ergebenden oder im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Eigentum der Fa. SDW-Electronics.

Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche Forderungen, die Fa. SDW-Electronics gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung zustehen

Der Kunde tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon jetzt in Höhe des Betrages ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Verkauf mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis erfolgt. Fa. SDW-Electronics nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt, die an Fa. SDW-Electronics abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung der Fa. SDW-Electronics einzuziehen.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen, es sei denn, die Fa. SDW-Electronics hat hierzu im Einzelfall ihre Einwilligung schriftlich.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen, es sei denn, die Fa. SDW-Electronics hat hierzu im Einzelfall ihre Einwilligung schriftlich .

§ 6 Abnahme, Schadensersatzpauschale

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen, es sei denn, die Fa. SDW-Electronics hat hierzu im Einzelfall ihre Einwilligung schriftlich.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist Fa. SDW-Electronics berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Zur Setzung einer Nachfrist oder Aufforderung zur Abnahme ist die Fa. SDW-Electronics nicht verpflichtet, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig bei Gewährung einer Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist. Der Schadensersatz beträgt 20 % des Kaufpreises. Den Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Fall der Stornierung des Vertrages durch den Kunden.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für sämtliche Vertragsbeteiligte 35440 Linden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gießen, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 8 Salvatorische Klauselv

Sollte eine der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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